Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungs- und Geschäftsbedingungen für Dienstleistungsbereich Konzept, Wort und Bild

Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeiträge (Material) sowie Ideen und Konzepte von Ramona Schittenhelm. Geliefertes Material bleibt stets Eigentum von Ramona Schittenhelm. In diesem Zusammenhang sei ausdrücklich auf den Begriff des geistigenEigentums von Ideen hingewiesen. Die Artikel, Fotos und Ideen werden vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die vereinbarte Nutzung überlassen. Eine Verwendung als Archivmaterial o.ä. ist gesondert zu vereinbaren. Die Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist. Die Maßgaben des Datenschutzes sowie der Vertraulichkeit gegenüber unseren Kunden gilt als Selbstverständlich und wird eingehalten.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.

Honorare
Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt unberührt. Die Rubrik “Hinweis” gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare, die zzgl. der in Deutschland geltenden Mehrwertsteuer zu sehen sind. Honorare sind sogleich nach der Veröffentlichung zur Zahlung fällig, spätestens einen Monat nach der Erklärung, dass der Beitrag angenommen ist. Hat der Besteller nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Materials die Annahme erklärt, kann das Material ohne weitere Bindung an den Besteller anderweitig angeboten werden.

Urheberrecht
Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung von Ramona Schittenhelm erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung von Ramona Schittenhelmauch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.

Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Besteller darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung der KOM KOM nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von Ramona Schittenhelm nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden, insbesondere auch nicht in Onlinesystemen (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Veränderungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen nicht gestattet.

Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt, noch sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung des Materials durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel.

Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu machen und in der Veröffentlichung auszuweisen, Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt.

Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorares ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, dem Journalisten ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.

Im Zusammenhang mit der Konzepterstellung (Angebotserstellung) durchRamona Schittenhelm gilt folgendes: Ramona Schittenhelm liefert dem Interessenten Ideen und Konzepte, die zum geistigen Eigentum von Ramona Schittenhelm gehören. Eine etwaige anderweitige unerlaubte Nutzung durch den Interessenten bzw. Dritte wird mit dem 2 1/2-Fachen Satz des eigentlichen Wertes eines Konzeptes (siehe aktuell gültige Preisliste von Ramona Schittenhelm) in Rechnung gestellt und ist mit Erhalt der Rechnung fällig.

Sofern nichts anderes im speziellen Vereinbart wurde, gilt das einfache Nutzungsrecht für die vereinbarte Publikation (Zeitung, Zeitschrift, genannte Webdomain). D.h. eine Auszugsweise Veröffentlichung als Referenzbeispiel gilt als genehmigt. Bei aktuellen Gegebenheiten, die an Zeitungen exklusiv genutzt werden wird der Autorin eine Erstnutzungsbeteiligung für eigene Zwecke (Eigenwerbung / Webseite) gewährt.

Im Zusammenhang mit Betreibern von Mediagruppen wird darauf verwiesen, dass das einfache Nutzungsrecht nur für die jeweils beauftragte Publikation gilt. Jede andere Nutzung muss zusätzlich vergütet und mit dem Autor abgestimmt werden. Für jede Nutzung einer Veröffentlichung ist ein Belegexemplar zu übermitteln (Zeitung: pdf; Zeitschrft: pdf und/oder Exemplar, Hörfunk: Sendemitschnitt, TV: Sendemitschnitt, Online: Verlinkung und pdf, Buch bzw. E-book: Frei-Exemplare + Online mit Verlinkung). Die Übermittlung hat automatisch durch den Auftraggeber zu erfolgen. Auszüge aus den Veröffentlichungen dürfen von der Autorin umgehend nach der Veröffentlichung – bei Tagesaktuellen Themenfeldern gilt die Regelung des Erstnutzungsrechts für eigene Zwecke – auf der eigenen Webseite (www.kreative-worte.com + www.ramonaschittenhelm.de) als Referenzbeispiele verwendet werden.

Haftung & Kosten
Der Besteller haftet für das überlassene Material bis zur unversehrten Rücklieferung. Er trägt Kosten und Risiko für die Rücklieferung. Die Rücklieferung hat durch Einschreiben zu erfolgen. Für Farbdias, die im Risikobereich des Bestellers beschädigt werden oder verloren gehen, beträgt der Schadensersatz pro Dia 500 Euro, es sei denn, der Besteller weist einen geringeren Schaden nach. Für die Zusammenstellung einer Auswahlsendung werden Bearbeitungskosten berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes bemessen. Die Bearbeitungskosten (incl. Versand) werden nicht mit den Nutzungshonoraren verrechnet. Die Zahlung begründet keine Nutzungs- oder Eigentumsrechte. Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig. Beabsichtigt der Besteller eine andere (z.B. werbliche) als die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Holt der Besteller die Zustimmung nicht ein, hat er den Journalisten von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.

Unterbleibt die Namensnennung Ramona Schittenhelm nach § 13 UrhG, oder verstößt der Besteller gegen § 14 UrhG, so hat Ramona Schittenhelm Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlages von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich evtl. Verwaltungskosten, sofern nicht der Besteller demgegenüber nachweist, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als der Zuschlag nebst Verwaltungskosten. Der Besteller hat den Journalisten von aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Im Zusammenhang mit elektronischen Aufträgen und Veröffentlichungen hat i.V.m. der Namensnennung eine entsprechende Verlinkung auf die Seite der Autorin zu erfolgen (z.B. www.kreative-worte.com).

Gewährleistung
Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilt hinsichtlich der Gewährleistung: Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die gleichen Regelungen gelten, wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag eingeräumt wird (Kaufvertrag). Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.

Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen. Der Journalist übernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber verantwortlich; der Auftraggeber muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen dem Journalisten und dem Auftraggeber streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen. Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse-und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber den Journalisten von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, den Journalisten trifft die Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt.

Der Auftraggeber wird auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Vermögensschadenshaftplichtversicherung für Berichterstattung (in Wort und/oder Bild und/oder Ton) abzuschließen. Informationen hierzu sind erhältlich beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV), Friedrich-Straße 191, 10117 Berlin, Tel. 030/20205000, Fax 030/20206000, berlin@gdv.orgDiese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. , www.gdv.org. Alternativ kann der Auftraggeber mit dem Journalisten vereinbaren, dass dieser für einen zu vereinbarenden Aufschlag auf das Honorar das Risiko hinsichtlich eines genau definierten Verwendungszwecks übernimmt, eine solche Vereinbarung ist stets schriftlich festzuhalten.

Ramona Schittenhelm haftet nicht für Schäden, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der vom Journalisten angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten von Ramona Schittenhelm. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Computer- und sonstigen Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist.

Der Auftraggeber wird durch Ramona Schittenhelm darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber gegen das Risiko von Betriebsstörungen oder –ausfall wegen Computerviren oder vergleichbaren Störungen eine Betriebsausfallversicherung oder eine vergleichbare Versicherung abschließen kann. Informationen erhält der Auftraggeber hierzu beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Adresse siehe oben. Von den Einschränkungen der Gewährleistung bei Werk- und Dienstleistungen bzw. Kaufgegenständen (Rechten) ausgenommen sind Mängel und Mangelfolgeschäden, die Ramona Schittenhelm oder seine Erfüllugsgehilfen durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt haben oder wenn Ramona Schittenhelm Mängel arglistig verschwiegen hat oder aber die Mängelfreiheit garantiert hat. Ferner sind ausgenommen Schäden für Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher und fahrlässiger Pflichtverletzung durch Ramona Schittenhelm oder seine Erfüllungsgehilfen.

Hinweis
Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder keine tarifvertraglichen Bestimmungen gelten, sind für die Honorierung und die Miete bei Fristüberschreitung sowie die Bearbeitungskosten bei Bildbeiträgen die jeweils aus der Übersicht der marktüblichen Honorare für die Vergabe von Bildnutzungsrechten ersichtlichen Honorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) bzw. bei Textbeiträgen die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Wort (MFJ) anzuwenden.

Hinweis zur KSK:

Selbstständige Künstler und Publizisten (Musiker, Musiklehrer, Journalisten, PR-Texter, Webdesigner, etc.) unterliegen einer speziellen Sozialversicherungspflicht. Zuständig ist die Künstlersozialkasse. Zugleich tritt die KSK als Beitragseinzugsstelle für die Künstlersozialabgabe auf. Der Beitragssatz liegt für 2010 bei 3,9 Prozent. Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte (§ 25 KSVG). Detaillierte Regelungen sowie eine Beitragspflicht Ihres Unternehmens sind bei der Künstlersozialkasse selbst zu erfragen.Die Grundsatzinformation bzgl. der Möglichkeit der Verpflichtung zur KSK-Abgabe wird hiermit erfüllt. Von etwaigen Forderungen durch Auftraggeber bzw. Dritte wird Abstand genommen. In wieweit die gesetzliche KSK-Pflicht für die jeweiligen Auftragnehmer vorliegt, ist vom Auftragnehmer selbst ordnungsgemäß zu prüfen.
 Jahr  2000  2001 2002  2003  2004  2005  2006  2007  2008  2009   2010 2011  2012  2013  2014  2015   2016 2017  2018  2019 
 Abgabesätze in %  4,0  3,9  3,8  3,8  4,3  5,8  5,5  5,1  4,9  4,4 3,9  3,9                
Diese Sätze gelten für alle Firmen, die nicht nur gelegentlich künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten. Zu diesen publizistischen Leistungen gehören zum Beispiel das Gestalten von Geschäftsunterlagen durch einen selbstständigen Grafiker, das Erstellen von Internetseiten durch einen selbstständigen Webdesigner sowie Auftritte von Musikern in Gaststätten oder auf Betriebsfesten.

Achtung! Beitragspflichtig ist jedes Unternehmen, das regelmäßig für seine Produkte oder Dienstleistungen wirbt. Die Beitragspflicht zur Künstlersozialkasse gilt grundsätzlich für folgende Branchen:

■Verlage (Buchverlage, Presseverlage etc.)
■Presseagenturen und Bilderdienste
■Theater, Orchester, Chöre
■Veranstalter jeder Art, Konzert- und Gastspieldirektionen, Tourneeveranstalter, Künstleragenturen, Künstlermanager
■Rundfunk- und Fernsehanbieter
■Hersteller von Bild- und Tonträgern (Film, TV, Musik-Produktion, Tonstudio etc.)
■Galerien, Kunsthändler
■Werbeagenturen, PR-Agenturen, Agenturen für Öffentlichkeitsarbeit
■Unternehmen, die das eigene Unternehmen, eigene Produkte oder eigene Verpackungen etc. bewerben
■Design-Unternehmen
■Museen und Ausstellungsräume
■Zirkus- und Varietéunternehmen
■Ausbildungseinrichtungen für künstlerische und publizistische Tätigkeiten (auch für Kinder und Laien)
■Außerdem sind alle Unternehmen abgabepflichtig, die regelmäßig von Künstlern oder Publizisten erbrachte Werke oder Leistungen für nutzen, um dadurch mittelbar oder unmittelbar Einnahmen zu erzielen.

Für alle Bestellungen und Lieferungen gelten die AGBs von Kreative Worte – Kommunikationsagentur Ramona Schittenhelm i.V.m. den individuellen Vereinbarungen.

Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz des Bestellers, für die Rücklieferung der Sitz des Auftragnehmers.

Baar-Ebenhausen, 29.12.2010

Ramona Schittenhelm
Martinstraße 1
85107 Baar-Ebenhausen
www.kreative-worte.com

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